Schadengutachten
Das Sachverständigenbüro Joachim Haut GmbH & Co. KG ermittelt mit Sympathie und Sachverstand die Schadenhöhe an Ihrem unfallbeschädigten Fahrzeug.
Bei der Klärung der Schadenhöhe ist objektives Expertenwissen gefordert, damit Sie zu Ihrem Recht kommen!
Wir ermitteln präzise alle Details, die für die Schadenregulierung wichtig sind. Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte die freie Wahl des Gutachters. Die Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Versicherung, sofern die Bagatellschadengrenze (derzeit rund 750 Euro) nicht unterschritten wird. Bei einem Kaskoschaden ist der Geschädigte bei der Gutachtenbeauftragung an die Weisung des Versicherers gebunden.
Aber auch wenn diese Möglichkeit Ihrer Ansicht nach im Raum stehen könnte, sollten Sie nicht scheuen uns zu kontaktieren. Sollte diese sogenannte “Bagatellgrenze” tatsächlich nicht überschritten werden, weisen wir Sie darauf in jedem Fall bereits im Rahmen der Fahrzeugbesichtigung hin. Unsere Sachverständigen stehen Ihnen mit kompetentem Rat zur Seite, wenn es um den Reparaturweg und die Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug geht.
Erste Maßnahmen
Nach einem Unfall sind für Sie insbesondere die folgenden Punkte von Bedeutung:
Ihre ersten Maßnahmen am Unfallort beeinflussen maßgeblich Ihre Möglichkeiten, Ihre berechtigten Ansprüche später durchzusetzen.
Was Sie daher im “Fall des Falles” beachten sollten:
Neben der selbstverständlichen Erstversorgung möglicherweise verletzter Personen ist für die Durchsetzung Ihrer eigenen Schadenersatzansprüche eine umgehende Sicherung der relevanten Unfallspuren unverzichtbar. Nicht in jedem Fall werden möglicherweise anwesende Polizeibeamte die Unfallspuren aufnehmen. Prinzipiell ist es daher jedem Fahrzeugführer in dessen eigenem Interesse dringend anzuraten, folgende Gegenstände stets im Fahrzeug mitzuführen, um ggf. eine hinreichende Beweissicherung selbst durchführen zu können:
Fotoapparat (es reicht gewöhnlich ein Fotohandy, eine Digitalkamera oder eine einfache Wegwerfkamera)
Unfallbericht (notfalls reichen Stift und Papier für die wichtigsten Notizen)
Unter Umständen Kreide und Meterstab / Maßband
Wichtig:
Fertigen Sie Lichtbilder von Unfallspuren und den beteiligten Fahrzeugen, bevor diese nach dem Unfall aus ihren ursprünglichen Endstellungen fortbewegt werden!
Markieren Sie auf der Fahrbahn mit der Kreide die Fahrzeugeckpunkte der Fahrzeuge. Anschließend können die Fahrzeuge dann ohne weiteres entfernt werden, um den Verkehrsfluss nicht weiter zu beeinträchtigen.
Als Geschädigter haben Sie laut Deutscher Rechtsprechung Anspruch darauf, nach einem Schaden genauso gestellt zu werden wie vor dem Unfall. Was das für Sie bedeutet:
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Sie als Geschädigter haben die freie Wahl bei der Beauftragung eines Sachverständigen Ihres Vertrauens. Denn dieser stellt sicher, dass neben dem technischen Schaden am Fahrzeug auch dessen merkantile Wertminderung und der Nutzungsausfall richtig ermittelt werden. Sie müssen sich daher auch nicht mit dem Gutachten eines Sachverständigen des regulierenden Versicherers zufrieden geben. Bedenken Sie, dass diese Sachverständigen letztlich im Auftrag der ersatzpflichtigen Versicherung arbeiten. Lassen Sie sich daher auch nicht durch oftmals anderslautende Aussagen der Versicherer verunsichern.
Ausnahme:
Bewegt sich der Schaden an Ihrem Kfz unter 750,00 EUR, für den Laien in der Regel nicht ersichtlich, so kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
Ihr Recht
Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Schadengutachten eines Sachverständigen Ihres Vertrauens.
Warum Sie auf ein solches Gutachten nicht aufgrund eines Kostenvoranschlages einer Werkstatt verzichten sollten:
Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu einem späteren Zeitpunkt oftmals unzureichend. In Ermangelung aussagekräftiger Lichtbilder sowie einer oft nur undetaillierten Schadenaufnahme erfüllt ein Kostenvoranschlag später meistens keine echte beweissichernde Funktion. Außerdem ist im Kostenvoranschlag eine eventuell eingetretene merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeugs nicht berücksichtigt.
Die Praxis zeigt:
Auch wenn sich die Beteiligten an der Unfallstelle vielleicht bezüglich der Schuldfrage zunächst einig sind, kommt es im Nachhinein dann doch oft zu widersprüchlichen Angaben zum Unfallhergang. Neben der Feststellung der Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug dient unser qualifiziertes Gutachten auch der Beweissicherung bei später strittigem Unfallhergang. Oftmals lassen sich aus unfallanalytischer Sicht anhand gut und detailliert dokumentierter Spurenbilder an den Fahrzeugen nämlich objektive Aussagen zum Unfallhergang treffen und somit Angaben von Beteiligten und Zeugen be- oder auch widerlegen.
Haftpflichtgutachten zur Schadenhöhe erstellen wir im Rahmen der zivilrechtlichen Schadenregulierung. Sie beauftragen uns also, um Ihre Ansprüche gegenüber der regulierenden (“gegnerischen”) Versicherung geltend zu machen.
Wozu ein Gutachten
Die Besichtigung Ihres Fahrzeuges erfolgt nach einer Terminabsprache in der Regel zeitnah, möglichst noch am selben Tag, entweder direkt vor Ort bei Ihnen, oder, wenn Ihr Fahrzeug fahrbereit ist, bei uns in der Prüfstelle, ansonsten auch in der Werkstatt, in der sich Ihr Fahrzeug bereits befindet.
An den heutigen Fahrzeugen werden meistens großflächige Stoßfänger aus Kunststoff verbaut, die es im Schadenfall oftmals nicht erlauben, eventuelle Beschädigungen an darunterliegenden Bauteilen von außen zu erkennen. In solchen Fällen kann die Demontage dieser Verkleidungen erforderlich werden. Diese Kosten werden im Gutachten mitberücksichtigt und ebenfalls vom regulierenden Versicherer erstattet.
Was - aus Sicht des Unfallanalytikers bedauerlicherweise - oft in den Hintergrund rückt:
Neben der Ermittlung der zu erwartenden Reparaturkosten dient das Schadengutachten in erster Linie auch der Beweissicherung!
Gerade feine Spuren, wie z. B. oberflächige Anriebe, bzw. die gesamte Schadencharakteristik können bei der Aufklärung des Unfallablaufes ausschlaggebend sein.
Sollten Sie beispielsweise zu einem späteren Zeitpunkt den von Ihnen vorgetragenen Unfallhergang beweisen müssen oder Schmerzensgeld aufgrund erlittener Verletzungen geltend machen wollen, sind Ihnen die Lichtbilder zu unserem Schadengutachten sowie die genaue Schadenbeschreibung oft die einzige objektive Hilfe.
(Anmerkung: Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt erfüllt diese Kriterien i.d.R. nicht!)