Arbeitssicherheits­über­prüfungen (UVV)

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Die regelmäßigen Arbeitssicherheitsüberprüfungen (auch UVV genannt) sind gemäß Vorschrift der Berufsgenossenschaft mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person / einen Sachkundigen durchzuführen.

Im Rahmen dieser Prüfungen durch einen Sachkundigen werden Ihre Arbeitsmittel sowohl auf den verkehrssicheren als auch auf den arbeitssicheren Zustand hin geprüft.

Wir führen u.a. für Sie durch:

  • Prüfung von Fahrzeughebebühnen nach BGG 945

  • Prüfung von Hubladebühnen nach BGG 945

  • Prüfung von kraftbetätigten Türen & Toren nach BGR 232

  • Prüfung von gewerblich genutzten Fahrzeugen nach BGV D29

Wir führen UVV-Prüfungen nach den gültigen Verordnungen sicher, schnell, kompetent und zu fairen Preisen durch.

Sprechen Sie uns an, wir erstellen für Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

BGG945 Fahrzeughebebühne

Nach BGG 945 hat ein Unternehmer oder dessen Beauftragter die Fahrzeughebebühne nach der ersten Inbetriebnahme in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.

Unser Leistungsangebot u. a.:

Prüfung der Hebebühne hinsichtlich der Identität, Einhaltung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen, Zustand von Bauteilen und Einrichtungen.