Kosten
Wir rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von 2.300,00 € je nach Aufwand bei ca. 350,00 € zzgl. Nebenkosten. Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt bei 150,00 € zzgl. Nebenkosten – wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gutachten erhält.
Kostenübernahme eines Unfallgutachtens
Bei einem Unfall trägt grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht
Außerhalb von dieser Kostentragungspflicht für einen Fahrzeugschaden unter 800,00 € erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.
Kostenübernahme bei Kaskoschäden
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadenfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Falls keine Einigung zustande kommt, entscheidet ein Obergutachter. Einige Rechtsschutzversicherer übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten. Dies ist im Vorfeld zu prüfen.