Leasing-Rückgabe

sv-haut-leasingrueckgabe-frankfurt-am-main

Die Rückgabe eines Leasingfahrzeuges erfordert immer Fingerspitzengefühl. Hier kommt es beim Leasingende häufig zu Differenzen bei der Beurteilung von Abgrenzung zwischen Gebrauchsspuren und Beschädigungen. Abhilfe schafft meistens ein vorbeugendes Minderwertgutachten aus unserem Haus, in dem die möglichen vorhandenen Mängel und Schäden aufgeführt und bewertet werden.

Wir überprüfen Ihr Fahrzeug hinsichtlich vorhandener Schäden und erstellen für Sie einen Leasingzustandsbericht im Sinne der fairen Fahrzeugbewertung.

Bei der Bewertung der Leasingrückläufer wird unterschieden zwischen:

Akzeptierten Schäden

Diese Schäden, die aus der normalen Nutzung des Fahrzeugs entstanden sind, werden nicht bewertet (laufleistungsanaloge Schäden).

Nicht akzeptierten Schäden

Hierbei wird unterschieden zwischen:

a) Notwendige Reparaturen, die zu 100% bei der Minderwertermittlung berücksichtigt werden. Hierbei handelt es sich um Reparaturen, die zum Erhalt der Betriebs- und Verkehrssicherheit notwendig sind. Es sind Reparaturen, welche unbedingt erforderlich sind, um eine unmittelbare Gefährdung auszuschließen. Beispiele hierfür sind erhebliche Mängel an Bremsen, Lenkung und tragenden Karosserieteilen. Der Abzug für notwendige Reparaturen zu 100% beinhaltet Lohn- und Materialkosten. Die Reparaturkosten werden manuell (auf- oder abgerundet) ermittelt. Unfallschäden werden ebenfalls zu 100% berücksichtigt.

b) Notwendige Reparaturen, die altersabhängig anteilig berücksichtigt werden. Hierbei werden die Reparaturen von Mängeln und Schäden berücksichtigt, die die Betriebs- und Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen, welche aber trotzdem wertmindernd in Abzug gebracht werden müssen, da sie nicht der normalen Nutzung bzw. Abnutzung zugeordnet werden können.